Leih mir moi ... Der Werkzeug- und Maschinenverleih im Münchner Süden

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. DEMOTECH Gebäudetechnik

DEMOTECH Gebäudetechnik wird vertreten durch: Erich Perras
Steuer-ID.: DE166768245


Bestandteil und Grundlage unserer Mietverträge

 

Mietpreise:

Die in der Preisliste angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag ( max. 24 Std.) incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete. Sonn- und Feiertage sind mietfrei (nicht bei Trockner, Staubsauger und Reinigungsmaschinen).

 

Kaution:

Es ist bei Mietbeginn eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Anschaffungswert des gemieteten Gerätes und liegt somit im Ermessen des Vermieters. Die Mindesthöhe der Kaution beträgt € 50,00. Die Kaution wird nicht verzinst.

 

Rechnung:  

Bezahlung des Mietpreises auf Rechnung ist erst nach voriger Einrichtung eines Kundenkontos möglich.

Hierzu ist im Vorfeld die Einreichung eines Gewerbeschein, sowie die Zustimmung auf Bonitätsprüfung erforderlich.

Langzeitrabatt:

Auf Anfrage

 

Abholung / Bezahlung:

Bei Geräteabholung wird eine Kaution mindestens in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises fällig, spätestens bei Rückgabe ist der Gesamtbetrag zu begleichen. „Auf Rechnung“ ist nicht möglich. Verbrauchsartikel sind sofort zu bezahlen.

 

Terminverzug:

Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde 20% vom Tagesmietpreis berechnet.

 

Mietverlängerung:

Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur persönlich oder per Telefax angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird spätestens 24 Stunden nach Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeit eine Anzeige wegen Unterschlagung bei der zuständigen Polizeibehörde erstattet.

 

Zustand der Mietgeräte:

Die Mietgeräte werden betriebsfähig und gereinigt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden auf schriftlich fixiert (z.B.: Gehäuse teilweise mit blauer Farbe behaftet).

 

Reinigung:

Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben (Zustand mindestens so gut wie bei Mietbeginn).
Bei unterlassener Reinigung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 15,- € des Tages-Basismietpreises sofort zur Zahlung fällig.

 

Entsorgung:

Staubsäcke (z.B. Parkettschleifer, etc.) sowie Industriesauger sind völlig geleert zurückzugeben, ansonsten wird eine Entsorgungspauschale in Höhe von € 15,00 je Staubsack / Sauggerät sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von der Füllmenge.

 

Wirkungsgarantie:

Eine Gewährleistung für den Wirkungsgrad der Geräte (z.B. Einfrieren von Leitungen, etc.) wird nicht zugesagt, der Mieter ist für die Auswahl und den Einsatz der Geräte selbst verantwortlich.

 

Gerätemängel:

Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt. Reparaturzeiten (40% des Tagesbasispreises) werden wie Mietzeiten behandelt und dem Mieter nach der regulären Mietzeitberechnungsstaffel in Rechnung gestellt (siehe oben bei Preisstaffelung). Geplatzte Druckschläuche, Staubsäcke, Staubbeutel, etc. sind vom Mieter zu ersetzen (es gilt der Wieder-beschaffungswert, nicht der Zeitwert). Es gelten die aktuellen Preislisten der Gerätehersteller bzw. der Geräte-Fachhändler.

 

Haftung:

Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Dritter am Gebrauch der Mietgeräte gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung, etc.)

 

Verlust:

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

 

Versicherung:

Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

 

Rücknahme von Verbrauchsmaterial:

Bei uns gekaufte, bei Rückgabe jedoch nicht benutzte Schleifbänder, Schleifscheiben und Lacke (nur im nichtgeöffneten Originalgebinde) usw. werden nur innerhalb von 7 Tagen ab Kaufdatum wieder zum Originalpreis zurückgenommen.

 

Gerichtstand:

Für beide Seiten ist München

 

Haben sie noch Fragen? So erreichen Sie uns:

Tegernseer Landstraße 302
81549 München

Tel.: 089 / 6939 2877
Fax.: 089 / 6939 2907

leihen@leih-mir-moi.de
www.leih-mir-moi.de

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